Fakten

Kernaussagen

  • Obwohl die erste REACh Registrierfrist bereits abgelaufen ist, müssen noch einige Details auf europäischer Ebene geklärt werden.  
     
  • Baerlocher beobachtet diese Entwicklungen sehr sorgfältig um mögliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen.  

  • Wir haben uns verpflichtet unseren gesetzlichen Verpflichtungen unter REACh nachzukommen und haben die notwendigen Maßnahmen gestartet (seit 2003).    

  • Wir haben alle Stoffe vorregistriert, sofern sie von uns hergestellt oder importiert werden. Damit stellen wir die Übergangszeiten bis zur Registrierung sicher.  
                                                                                                                            
  • Wir stehen in einem engen Kontakt zu unseren Lieferanten um sicherzustellen, dass die zugekauften Stoffe ebenfalls vorregistriert wurden und registriert werden.  
       
  • Es ist unsere Absicht so viele Stoffe wie möglich zu registrieren. Falls es aus gewissen Gründen zu Produkteinstellungen kommen sollte, werden wir unsere Kunden entsprechend informieren.  

  • Identifizierte Verwendungen müssen von den Kunden zu den Lieferanten kommuniziert werden, um die entsprechenden Risikobewertungen vornehmen zu können.  

  • Baerlocher ist ein aktives Mitglied in mehreren Konsortien, um die erforderlichen Registrierdossiers vorzubereiten.



   

REACh Registrierfristen

  • Vor-Registrierung (1. Juni – 1. Dez. 2008)  

  • Registrierung (bis 1. Dez. 2010) für Stoffe:
    hergestellt/importiert >1000 t/Jahr, 
    CMR-Stoffe Kat. 1A und 1B (>1 t/Jahr) (kanzerogen, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend),
    Kennzeichnung mit H400/H410 (>100 t/Jahr) (sehr giftig gegenüber Wasserorganismen)

  • Registrierung (bis 1. Juni 2013) für Stoffe:
    hergestellt/importiert > 100 t/Jahr

  • Registrierung (bis 1. Juni 2018) für Stoffe:
    hergestellt/importiert > 1 t/Jahr



Stabilisierungssysteme unter REACh

Blei

  • Wir haben alle Stoffe registriert, sofern sie von uns hergestellt oder importiert werden;

  • eine Autorisierungspflicht für Verkäufe innerhalb der EU wird erwartet;
    der Ablauftermin ist bis jetzt unbekannt (erwartet zwischen 2012 und 2015);

  • eine Autorisierung nach dem Ablauftermin ist unwahrscheinlich da ein Substitutionsplan (Vinyl 2010) existiert und ein sozioökonomischer Nutzen schwer zu begründen ist;
    es wird erwartet, dass der Anhang XIV nach Veröffentlichung von verschiedener Seite als „schwarze Liste“ betrachtet wird und zusätzlichen Druck zur Substitution entsteht. 


Zinn

  • Viele Stoffe wurden bereits registriert, einige andere erfordern eine Registrierung erst 2013 oder 2018.

  • etliche Substanzen werden unter die Autorisierung fallen;
    das Risk Assessment zeigt keine Probleme beim Einsatz in Hart-PVC;
    zur Zeit beraten EU-Kommission und Mitgliedsstaaten über eine Beschränkung/Verbote bei gewissen Einsatzbereichen (Entscheidung wird in Kürze erwartet)

  • der Einsatz im Lebensmittelkontakt wird durch REACh nicht tangiert.

 

 

Calcium basierend

  • nur Registrierung und Evaluierung der Inhaltsstoffe ist erforderlich

REACh a challenge for the future of stabilisers (PDF)
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