REACh

Was ist REACh?

REACh ist die europäische Gesetzgebung zur Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien. Sie ist zum 1. Juni 2007 in Kraft getreten und dient zur Vereinheitlichung und Verbesserung des früheren gesetzlichen Rahmenwerks für Chemikalien in der Europäischen Union.

Die Hauptziele von REACh sind ein verbesserter Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den sich durch Stoffe ergebenden Risiken. Darüber hinaus will REACh die Förderung von alternativen Testmethoden, den freien Verkehr von Stoffen im internen Markt und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Innovation unterstützen.

REACh überträgt die Verantwortung auf die Industrie zur Bewertung und Beherrschung der Risiken, die von Stoffen ausgehen, sowie zur Weitergabe von Informationen zum sicheren Umgang an die nachgeschalteten Anwender. Parallel dazu kann die Europäische Union bei sehr gefährlichen Stoffen zusätzliche Maßnahmen ergreifen, wenn es einen Bedarf für ergänzende Maßnahmen auf EU-Ebene gibt. 

REACh Links

Verband der Chemischen Industrie e.V.

www.vci.de

Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin


www.baua.de

European Chemicals Agency (ECHA)

www.ec.europa.eu/echa

 

REACh Fakten

Kernaussagen

  • Obwohl die erste REACh Registrierfrist bereits abgelaufen ist, müssen noch einige Details auf europäischer Ebene geklärt werden.
  • Baerlocher beobachtet diese Entwicklungen sehr sorgfältig um mögliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen.
  • Wir haben uns verpflichtet unseren gesetzlichen Verpflichtungen unter REACh nachzukommen und haben die notwendigen Maßnahmen gestartet (seit 2003).
  • Wir haben alle Stoffe vorregistriert, sofern sie von uns hergestellt oder importiert werden. Damit stellen wir die Übergangszeiten bis zur Registrierung sicher.

  • Wir stehen in einem engen Kontakt zu unseren Lieferanten um sicherzustellen, dass die zugekauften Stoffe ebenfalls vorregistriert wurden und registriert werden.
  • Es ist unsere Absicht so viele Stoffe wie möglich zu registrieren. Falls es aus gewissen Gründen zu Produkteinstellungen kommen sollte, werden wir unsere Kunden entsprechend informieren.
  • Identifizierte Verwendungen müssen von den Kunden zu den Lieferanten kommuniziert werden, um die entsprechenden Risikobewertungen vornehmen zu können.
  • Baerlocher ist ein aktives Mitglied in mehreren Konsortien, um die erforderlichen Registrierdossiers vorzubereiten.

REACh Registrierfristen

  • Vor-Registrierung (1. Juni – 1. Dez. 2008)
  • Registrierung (bis 1. Dez. 2010) für Stoffe:
    • hergestellt/importiert >1000 t/Jahr,
    • CMR-Stoffe Kat. 1A und 1B (>1 t/Jahr) (kanzerogen, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend), Kennzeichnung mit H400/H410 (>100 t/Jahr) (sehr giftig gegenüber Wasserorganismen)
  • Registrierung (bis 1. Juni 2013) für Stoffe:
    hergestellt/importiert > 100 t/Jahr
  • Registrierung (bis 1. Juni 2018) für Stoffe:
    hergestellt/importiert > 1 t/Jahr

Stabilisierungssysteme unter REACh

Blei

  • Wir haben alle Stoffe registriert, sofern sie von uns hergestellt oder importiert werden;
  • eine Autorisierungspflicht für Verkäufe innerhalb der EU wird erwartet; der Ablauftermin ist bis jetzt unbekannt (erwartet zwischen 2012 und 2015);
  • eine Autorisierung nach dem Ablauftermin ist unwahrscheinlich da ein Substitutionsplan (Vinyl 2010) existiert und ein sozioökonomischer Nutzen schwer zu begründen ist; es wird erwartet, dass der Anhang XIV nach Veröffentlichung von verschiedener Seite als „schwarze Liste“ betrachtet wird und zusätzlichen Druck zur Substitution entsteht.

Zinn

  • Viele Stoffe wurden bereits registriert, einige andere erfordern eine Registrierung erst 2013 oder 2018.
  • etliche Substanzen werden unter die Autorisierung fallen; das Risk Assessment zeigt keine Probleme beim Einsatz in Hart-PVC; zur Zeit beraten EU-Kommission und Mitgliedsstaaten über eine Beschränkung/Verbote bei gewissen Einsatzbereichen (Entscheidung wird in Kürze erwartet)
  • der Einsatz im Lebensmittelkontakt wird durch REACh nicht tangiert.

Calcium basierend

  • nur Registrierung und Evaluierung der Inhaltsstoffe ist erforderlich

Baerlocher und REACh

Wir haben uns verpflichtet unseren gesetzlichen Verpflichtungen unter REACh nachzukommen und bereiten uns bereits seit 2003 darauf vor. Eine spezielle Arbeitsgruppe zur Koordination aller REACh-Aktivitäten innerhalb der Baerlocher Firmengruppe wurde aufgebaut.  Obwohl die REACh-Verordnung schon in Kraft getreten ist und die erste Registrierfrist bereits abgelaufen ist, gibt es immer noch eine Reihe von Detailfragen, die einer weiteren Klärung auf europäischer Ebene bedürfen. Baerlocher beobachtet diese Entwicklungen sehr sorgfältig um mögliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen. 
Wir arbeiten daher intensiv in etlichen nationalen und internationalen Arbeitsgruppen mit (z.B. VCI, ESPA, APAG).
Wir haben alle Stoffe vorregistriert, sofern sie von uns hergestellt oder importiert werden. Damit stellen wir die Übergangszeiten bis zur Registrierung sicher. In diesem Zusammenhang stehen wir in engem Kontakt mit unseren Lieferanten, um sicherzustellen, dass die gekauften Materialien registriert werden.  Es ist unsere Absicht so viele Stoffe wie möglich zu registrieren. Falls es aus gewissen Gründen zu Produkteinstellungen kommen sollte, werden wir unsere Kunden entsprechend informieren.