1. Allgemeines
Diese Bedingungen werden Bestandteil der Bestellung. Abweichungen gelten nur, wenn Baerlocher sich schriftlich damit einverstanden erklärt.
2. Angebot
2.1 Angebote sind unentgeltlich und begründen für Baerlocher keine Verpflichtungen.
2.2 Der Anbieter hat sich im Angebot an die Anfrage zu halten. Hat der Anbieter gegenüber der Anfrage eine technisch oder wirtschaftlich günstigere Lösung, wird er diese Baerlocher zusätzlich anbieten.
3. Bestellung
Nur schriftliche, vom Einkauf von Baerlocher erteilte Bestellungen und Bestelländerungen sind verbindlich. Mündliche Vereinbarungen bedürfen gegenseitiger schriftlicher Bestätigung.
4. Lieferzeit
4.1 Der Auftragnehmer hat die vereinbarte Lieferfrist einzuhalten.
4.2 Sobald der Auftragnehmer erkennt, dass er seine vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, hat er dies Baerlocher unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich mitzuteilen.
4.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die zur Ausführung der Bestellung von Baerlocher beizustellenden Unterlagen rechtzeitig anzufordern.
5. Preise
5.1 Die vereinbarten Preise sind Festpreise und verstehen sich netto einschließlich Verpackung, Versicherung, Einfuhrabgaben und sonstiger Spesen.
5.2 Die Mehrwertsteuer ist in Angebot und Rechnung gesondert auszuweisen.
6. Prüfungen
6.1 Baerlocher hat das Recht, Prüfungen im Herstellerwerk durchzuführen. Hierfür trägt der Auftragnehmer seine sachlichen und personellen Kosten; Baerlocher trägt ihre personellen Kosten.
6.2 Bei vereinbarten Prüfungen zeigt der Auftragnehmer die Prüfbereitschaft mindestens 1 Woche vorher an und legt einen Prüftermin mit Baerlocher fest. Ist der Liefergegenstand zu diesem Termin nicht prüfbereit, so gehen die gesamten Kosten von Baerlocher zu Lasten des Auftragnehmers.
Erfordern Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen, trägt der Auftragnehmer alle sachlichen und personellen Kosten.
6.3 Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialen trägt der Auftragnehmer die sachlichen und personellen Kosten.
6.4 Durch die Prüfungen wird die Gewährleistung des Auftragnehmers nicht berührt.
6.5 Werkstoff- und Prüfnachweis gehören mit zum Lieferumfang und müssen zum Zeitpunkt der Lieferung vorliegen.
7. Gewährleistung
7.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass der Liefergegenstand frei von Sachmängeln ist.
7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Abnahme.
Diese Frist verlängert sich jeweils um die zwischen Mängelrüge und Mängelbeseitigung liegende Zeitspanne. Für nacherfüllte oder neu gelieferte Teile gilt die vorgenannte Gewährleistungsregelung, gerechnet ab Mängelbeseitigung.
7.3 Die Gewährleistung des Auftragnehmers erstreckt sich auch auf die von Unterlieferanten bezogenen Teile und Leistungen.
7.4 Im Falle der Gewährleistung ist Baerlocher nach ihrer Wahl berechtigt,
a) Nacherfüllung
b) Rücknahme des Liefergegenstandes (Rücktritt)
c) einen Preisnachlass (Minderung)
zu verlangen.
Der Auftragnehmer hat sich bei der Abwicklung eines Gewährleistungsfalles nach den betrieblichen Belangen von Baerlocher zu richten. Sämtliche für Baerlocher entstehenden Kosten, insbesondere Auswechselkosten (Demontage, Montage, Transport, Werkstattkosten usw.), trägt der Auftragnehmer.
7.5 In Fällen, bei denen gegen Baerlocher trotz der in ihren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen Ansprüche für Folgeschäden geltend gemacht werden, haftet der Auftragnehmer in vollem Umfang.
8. Rücktritt / Schadenersatz / Ersatz Vergeblicher Aufwendungen
8.1 Wenn der Auftragnehmer eine ihm zur Lieferung oder zur Abwicklung der Gewährleistung gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos hat verstreichen lassen, ist Baerlocher berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bei Verschulden des Auftragnehmers Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Anstelle des Schadensersatzes kann nach Wahl von Baerlocher auch Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt werden.
8.2 Eine vereinbarte Vertragsstrafe bleibt unberührt.
9. Versicherung
Der Auftragnehmer hat für Schäden, die durch gelieferte Waren bzw. von ihm und/oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht werden, eine ausreichende Haftpflichtversicherung auf seine Kosten abzuschließen und fortzuführen. Die Höhe der Deckungssumme je Schadensereignis ist Baerlocher auf Verlangen nachzuweisen. Durch den Abschluss und Nachweis der Haftpflichtversicherung wird jedoch der Umfang der gesetzlichen Haftung nicht eingeschränkt.
10. Ursprungsnachweise, Exportkontrolle
10.1. Sämtliche Bestellungen richten sich grundsätzlich nur auf Erzeugnisse, die Ursprungswaren im Sinne der Präferenzabkommen der Europäischen Gemeinschaft sind. Der Auftragnehmer hat uns die erforderlichen Präferenznachweise (Langzeit- oder Einzellieferantenerklärung mit Ursprungseigenschaft, Ursprungserklärung auf der Rechnung: UE bzw. UE EUR-MED, Warenverkehrsbescheinigung: EUR.1 bzw. EUR-MED, Ursprungszeugnis Form A) spätestens mit Lieferung beizubringen. Er ist ferner auf Verlangen verpflichtet, die Ursprungseigenschaft im vorgenannten Sinne durch die Vorlage von Auskunftsblättern INF 4, die von der für ihn zuständigen Zollstelle bestätigt sind, nachzuweisen. Soweit in diesen Nachweisen allgemeine Ursprungsangaben, z.B. „Europäische Gemeinschaft“ verwendet werden, ist zusätzlich der nationale Ursprung (z.B. „Niederlande“) auszuweisen.
10.2. Sofern der Auftragnehmer während des Gültigkeitszeitraums einer Langzeit-Lieferantenerklärung mit einer Lieferung von seiner Erklärung abweicht, verpflichtet er sich, die Änderungen neben dem Hinweis auf seiner Rechnung zusätzlich auch in Form einer schriftlichen Mitteilung an unsere zuständige Zoll/Außenhandelsabteilung bekannt zu geben (doppelte Mitteilungspflicht). Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, , dass Lieferantenerklärungen, die eine Ausschlussklausel aufweisen, seit dem 30. Juni 2004 unzulässig sind und von uns nicht akzeptiert werden, weil sie nicht vom Regelungsinhalt der Verordnung 1207/2001 gedeckt sind. Unter Ausschlussklausel ist in diesem Zusammenhang jeder Zusatz zum vorgeschriebenen Wortlaut der Lieferantenerklärung zu verstehen, der die Aussage der Erklärung durch Verweis auf spätere Einzeldokumente (Lieferscheine, Rechnungen, u.ä.) und eine darin gegebenenfalls vorhandene oder auch nicht vorhandene Kennzeichnung einschränkt.
10.3. Die Lieferung von Waren, die nicht Ursprungswaren im Sinne eines Präferenzabkommens der Europäischen Gemeinschaft sind, bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
10.4. Der Auftragnehmer ist über die alternativen Verpflichtungen aus Ziff. 10.1. und 10.3. hinaus verpflichtet, für sämtliche zu liefernde Waren Bescheinigungen (Ursprungszeugnis, Langzeit- und Einzellieferantenerklärung ohne Ursprungseigenschaft, Zusatz in der Ursprungserklärung auf der Rechnung) vorzulegen, aus denen der nicht präferenzielle Ursprung der Waren hervorgeht. Sobald in diesen Nachweisen allgemeine Ursprungsangaben, z.B. „Europäische Gemeinschaft“ verwendet werden, ist zusätzlich der nationale Ursprung, z.B. „Königreich der Niederlande (Europäische Gemeinschaft)“ auszuweisen.
10.5. Sämtliche Ursprungsnachweise sind unaufgefordert (spätestens mit der Lieferung) und auf eigene Kosten einzureichen.
10.6. der Auftragnehmer verpflichtet sich, uns ausdrücklich schriftlich bei Auftragseingang mit einem separaten Schreiben sowie in den einschlägigen Geschäftspapieren auf Genehmigungspflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG), dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) oder dem Ausführungsgesetz zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜAG) hinzuweisen. Weiterhin ist unter Angabe der konkreten Listenposition darauf hinzuweisen, ob die Güter in der EG-dual-use-Verordnung mit den Anhängen 1 bis IV (VO Eg Nr. 1334/2000) oder in der Ausfuhrliste Teil 1, Anschnitt A und C der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) aufgeführt sind. Es ist anzugeben, ob die Güter oder deren Bestandteile (mit Angabe des prozentualen Wertanteils an dem zu liefernden Gut) von der US-amerikanischen Commerce Control List CCL erfasst sind (unter Angabe der konkreten Export Control Classification Number ECCN) oder anderweitig den Export Administration Regulations EAR der USA unterliegen (Klassifizierung EAR99). Zu den einschlägigen Geschäftspapieren zählen insbesondere Kaufverträge, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Packlisten, Proformarechnungen, Rechnungen, Versandanzeigen.
11. Unterlagen, Geheimhaltung
11.1 Der Auftragnehmer hat Baerlocher die gewünschten Pläne, Berechnungen usw. sowie die vereinbarten Konstruktionszeichnungen rechtzeitig vorzulegen und die ggf. überarbeiteten Unterlagen in der geforderten Anzahl kostenlos zu überlassen.
11.2 Alle Angaben und Unterlagen, die dem Anbieter/Auftragnehmer für Angebotsausarbeitung, Entwurf, Herstellung usw. überlassen werden, ebenso die vom Anbieter/Auftragnehmer nach besonderen Angaben von Baerlocher angefertigten Unterlagen sind Eigentum von Baerlocher und dürfen vom Anbieter/Auftragnehmer nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen von Baerlocher sind diese mit allen Abschriften oder Vervielfältigungen herauszugeben.
Kommt es nicht zur Bestellung, so hat der Anbieter alle Unterlagen unverzüglich und unaufgefordert Baerlocher auszuhändigen.
11.3 Der Anbieter/Auftragnehmer hat Anfrage, Bestellung, Lieferung oder Leistung als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und vertraulich zu behandeln.
12. Versandvorschriften
12.1 Der Lieferung sind Lieferschein und Packzettel beizufügen. In allen Versandunterlagen und auf der äußeren Verpackung sind die Bestellnummer und Angaben zur Abladestelle, Warenempfänger und Aufstellungsort vollständig anzugeben.
12.2 Der Auftragnehmer hat, soweit nichts anderes vereinbart ist, für den Versand zu sorgen und die hierfür günstigste und am besten geeignete Transportmöglichkeit zu wählen.
12.3 Der Auftragnehmer hat gefährliche Produkte nach den einschlägigen nationalen und internationalen Vorschriften zu verpacken, zu kennzeichnen und zu versenden.
12.4 Der Auftragnehmer hat für jede Sendung unabhängig von der Art des Versandes eine Versandanzeige am Tage des Abgangs der Ware an Baerlocher zu senden. Die Rechnung gilt nicht als Versandanzeige. Bei Schiffsversand sind der Name der Reederei und des Schiffes anzugeben.
13. Rechnung / Zahlung
13.1 Rechnungen müssen der Bestellung in Reihenfolge der Positionen und Preise unter Angabe der Positionsnummern entsprechen.
13.2 Zahlungsfristen laufen ab Rechnungseingang. Zahlung erfolgt vorbehaltlich eines Richtigbefunds der Lieferung oder Leistung.
13.3 Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen und Preisen und hat auf die Gewährleistung des Auftragnehmers keinen Einfluss.
13.4 Zahlungen von Baerlocher erfolgen gemäß der jeweiligen Bestellung.
14. Gewicht
Das im Angebot angegebene Gewicht ist mit +/ 5% Toleranz einzuhalten. Soweit der Auftragnehmer bei Kauf nach festgelegtem Gewicht eine vereinbarte bahnamtliche Verwiegung nicht ausgeführt hat, wird er eine gleichwertige Verwiegung veranlassen.
15. Warenursprung
Der Liefergegenstand hat die Ursprungsbedingungen der Präferenzabkommen der EG zu erfüllen, falls in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich gegenteiliges ausgesagt wird.
16. Schutzrechte
Der Auftragnehmer haftet dafür, dass durch die Lieferung und Benutzung des Liefergegenstandes Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden, und stellt Baerlocher von allen Ansprüchen frei. Lizenzgebühren oder Kosten, die zur Vermeidung von Schutzrechtsverletzungen entstehen, trägt der Auftragnehmer.
17. Werbung
Der Auftragnehmer darf nur mit schriftlicher Zustimmung von Baerlocher auf die bestehende Geschäftsverbindung hinweisen.
18. Übertragung
Der Auftragnehmer kann seine vertraglichen Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung von Baerlocher auf Dritte übertragen.
19. Incoterms
Die Incoterms (neueste Fassung) gelten als Vertragsbestandteil. Handelsübliche Klauseln sind nach den Incoterms (neueste Fassung) auszulegen.
20. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
20.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
20.2 Gerichtsstand ist München. Baerlocher behält sich jedoch vor, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftragnehmers anhängig zu machen.
Stand 01/2011
Sitz der Gesellschaft: 85716 Unterschleißheim, BRD, Registergericht: Amtsgericht München, Eintragungsnummer HR B 220