Fakten

Kernaussagen

  • Obwohl die erste REACH Registrierfrist bereits abgelaufen ist, müssen noch einige Details auf europäischer Ebene geklärt werden.  

  • Baerlocher beobachtet diese Entwicklungen sehr sorgfältig um mögliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen.  

  • Wir haben uns verpflichtet unseren gesetzlichen Verpflichtungen unter REACH nachzukommen und haben die notwendigen Maßnahmen gestartet (seit 2003).  

  • Wir haben alle Stoffe vorregistriert, sofern sie von uns hergestellt oder importiert werden. Damit stellen wir die Übergangszeiten bis zur Registrierung sicher.  

  • Wir stehen in einem engen Kontakt zu unseren Lieferanten um sicherzustellen, dass die zugekauften Stoffe ebenfalls vorregistriert wurden und registriert werden.  

  • Es ist unsere Absicht so viele Stoffe wie möglich zu registrieren. Falls es aus gewissen Gründen zu Produkteinstellungen kommen sollte, werden wir unsere Kunden entsprechend informieren.  

  • Identifizierte Verwendungen müssen von den Kunden zu den Lieferanten kommuniziert werden, um die entsprechenden Risikobewertungen vornehmen zu können.  

  • Baerlocher ist ein aktives Mitglied in mehreren Konsortien, um die erforderlichen Registrierdossiers vorzubereiten.

REACH Registrierfristen

  • Vor-Registrierung (1. Juni – 1. Dez. 2008)

  • Registrierung (bis 1. Dez. 2010) für Stoffe:
    hergestellt/importiert >1000 t/Jahr
    CMR-Stoffe Kat. 1A und 1B (>1 t/Jahr) (kanzerogen, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend)
    Kennzeichnung mit H400/H410 (>100 t/Jahr) (sehr giftig gegenüber Wasserorganismen)

  • Registrierung (bis 1. Juni 2013) für Stoffe:
    hergestellt/importiert > 100 t/Jahr

  • Registrierung (bis 1. Juni 2018) für Stoffe:
    hergestellt/importiert > 1 t/Jahr

Stabilisierungssysteme unter REACH

Blei

  • Wir haben alle Stoffe registriert, sofern sie von uns hergestellt oder importiert werden;
    
  • eine Autorisierungspflicht für Verkäufe innerhalb der EU wird erwartet;
    der Ablauftermin ist bis jetzt unbekannt (erwartet zwischen 2012 und 2015);
    
  • eine Autorisierung nach dem Ablauftermin ist unwahrscheinlich da eine Substitutionsplan (Vinyl 2010) existiert und eine sozioökonomischer Nutzen schwer zu begründen ist;
    es wird erwartet, dass der Anhang XIV nach Veröffentlichung von verschiedener Seite als „schwarze Liste“ betrachtet wird und zusätzlichen Druck zur Substitution entsteht.

Zinn

  • Viele Stoffe wurden bereits registriert, einige andere erfordern eine Registrierung erst 2013 oder 2018.
  
  • etliche Substanzen werden unter die Autorisierung fallen;
    das Risk Assessment zeigt keine Probleme beim Einsatz in Hart-PVC;
    zur Zeit beraten EU-Kommission und Mitgliedsstaaten über eine Beschränkung/Verbote bei gewissen Einsatzbereichen (Entscheidung wird in Kürze erwartet)

  • der Einsatz im Lebensmittelkontakt wird durch REACH nicht tangiert.


Calcium basierend

  • nur Registrierung und Evaluierung der Inhaltsstoffe ist erforderlich

Reach a challenge for the future of stabilisers (march 2009, english)